Versicherung
Die I.C.R. GmbH setzt für Versicherer weltweit – ggf. unter Einschaltung von Sachverständigen und Rechtsanwälten – Rückgriffsansprüche gegenüber für den Schaden verantwortlichen Dritten und/oder deren Versicherern durch.
Bei Transport- und Verkehrshaftungsschäden, Verkehrsunfällen, Umzugsschäden, Reiserückholkosten, Gepäck- und Fotoapparateschäden, Produkhaftungsansprüchen, Betriebsunterbrechungschäden usw.
Mithin wegen aller versicherbaren Schäden, welche Rückgriffsansprüche begründen.